So einfach gehts

Sie haben mitbekommen, dass einer ihrer Bekannten, Freunde , Nachbarn oder in der Familie ein Haus verkaufen möchte ? 

Dann heißt es: Schnell sein lohnt sich! 

Informieren Sie Ihn, dass Sie uns als Immobilienmakler empfehlen würden und füllen Sie anschließend das Dokument aus.
Dieses senden Sie uns am besten per Mail, WhatsApp oder per Post zu.

Sie werden umgehend eine Eingangsbestätigung erhalten.

Bei erfolgreichem Verkauf der Immobilie, überweisen wir Ihnen als Dankeschön 10% der Nettogesamtprovision.


Beispiel:
Immobilienverkauf 300.000€
Maklerprovision 5% von 300.000€ = 15.000€
Ihr Dankeschön: 10% von 15.000€ = 1.500€

Zahlungsvoraussetzung:
Die Tippgeber-Provision wird nach einem rechtskräftigen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer sofort an Sie ausbezahlt.

Weitere Hinweise:
Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist.


Tippgeber Dokument
Tippgeber-Provision.pdf (584.58KB)
Tippgeber Dokument
Tippgeber-Provision.pdf (584.58KB)


 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram
LinkedIn